Fristende für die Nutzung von Bauartzulassungen
Information zum Fristende 31.12.2024 für die Nutzung von Bauartzulassungen gemäß Übergangsvorschrift § 62 Absatz 2 Satz MessEG
Information zum Fristende 31.12.2024 für die Nutzung von Bauartzulassungen gemäß Übergangsvorschrift § 62 Absatz 2 Satz MessEG
Mehrere Informationsblätter wurden in den letzten Monaten aktualisiert.
Blau ist das neue Grün.
Abgasmessgeräte dürfen nicht mehr geeicht werden.
Nun gehört auch der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen zu den Vorreitern der Elektromobilität im Freistaat. Möglich wird dies durch zwei Elektrofahrzeuge der neuesten Generation