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Wer wir sind

Der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen (SME) ist eine nachgeordnete Behörde des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der SME besteht aus der Direktion mit Sitz in Dresden und den Außenstellen (Eichämter) in Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und der dem Eichamt Dresden zugeordneten Eichstelle in Löbau.

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Zuständigkeitsbereiche der Eichämter

Landkarte von Sachsen mit den Zuständigkeitsbereichen der vier Eichämter: Dresden und Region Oberlausitz (grün), Chemnitz inkl. mittleres Erzgebirge (lila), Zwickau und Region Vogtland (grau) und Leipzig mit Region Nordsachsen (beige). © SMR Raumbeobachtung

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Qualitätssicherung im Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen

Zur Sicherstellung gleichbleibender Qualitätsstandards werden im Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen (SME) jährlich verschiedene Maßnahmen unternommen. Dazu gehören interne Audits, interne und externe Vergleichsmessungen, Begutachtungen der Landeseichbehörden untereinander (»Peer Evaluation«) und die Begutachtung der metrologischen Rückführung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Der SME bestätigt zudem in einer Eigenerklärung im Qualitätshandbuch die Erfüllung der Normen DIN EN ISO/IEC 17025:2018 sowie, soweit zutreffend, DIN EN ISO/IEC 17020:2012.

Jedes Eichamt bzw. jede Außenstelle wird einmal pro Jahr begutachtet. Grundlage der Prüfungen sind eine interne Verfahrensanweisung sowie die Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018. Die Audits dienen der Überwachung interner Prozesse und der Sicherstellung einheitlicher Abläufe in allen Eichämtern. Ein wesentlicher Bestandteil der Audits ist die Prüfung der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen aus dem Vorjahr sowie die Analyse von Verbesserungspotenzialen. Eine Audit-Checkliste gewährleistet eine konsistente Kontrolle. 

Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zum Qualitätsmanagement (QM) verantwortet ein Qualitätsmanagement-Beauftragter (QMB), unterstützt von regelmäßig geschulten Auditoren in den Außenstellen.

Rechtsvorschriften

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen für das Mess- und Eichwesen in der jeweils aktuell geltenden Fassung
Stand: 31.03.2025

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