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Was wir leisten

Eichung

Konformitätsbewertung

Kalibrierung

Metrologische Überwachung

Eichen ist die von der zuständigen Eichbehörde vorzunehmende Prüfung und Stempelung eines Messgerätes nach den Eichvorschriften.

Durch die Prüfung wird festgestellt, ob das vorgelegte Messgerät den Eichvorschriften entspricht, d. h. ob es den an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen Eigenschaften zu stellenden Anforderungen genügt, insbesondere ob es die Fehlergrenze einhält.

Durch die Stempelung wird beurkundet, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung diesen Anforderungen genügt hat und zu erwarten ist, dass es bei einer entsprechender Handhabung innerhalb der Nacheichfrist »richtig« bleibt.

Die Eichung wird von den Eichbehörden der Bundesländer vorgenommen. Zur Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme können Prüfstellen staatlich anerkannt werden.

Die Konformitätsbewertung eines Messgerätes ersetzt grundsätzlich die frühere Ersteichung. Anstelle des zuständigen Eichamtes bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte Konformitätsbewertungsstelle die Konformität eines Messgerätes mit den geltenden Rechtsvorschriften durch Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung. Der Hersteller des Messgerätes stellt anschließend eine schriftliche Konformitätserklärung für das Messgerät aus.

Messgeräte werden gemäß Mess- und Eichgesetz nach einem Konformitätsbewertungsverfahren erstmalig in Verkehr gebracht.

Wird ein Messgerät in seiner Beschaffenheit mit dem Ziel einer Modifizierung seiner ursprünglichen messtechnischen Eigenschaften, seiner ursprünglichen Verwendung oder seiner ursprünglichen Bauart so wesentlich verändert, dass eine Eichung zur umfassenden Bewertung des Messgerätes nicht ausreichend ist (erneuertes Messgerät), hat es erneut ein Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen.

Zur viel diskutierten Frage "Konformitätsbewertung oder Eichung?" und damit zur Auslegung des Begriffes "erneuertes Messgerät" in haben sich die Eichbehörden der Länder auf Grundsätze in der Anwendung geeinigt. Für konkrete Fälle wird diese Frage in einer Beispielliste beantwortet.

Kalibrieren (Einmessen) ist das Ermitteln eines Zusammenhanges zwischen Messwert oder Erwartungswert der Ausgangsgröße und dem wahren oder richtigen Wert der als Eingangsgröße vorliegenden Messgröße.

Die Metrologische Überwachung umfasst Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen. Sie beinhaltet die drei Bereiche:

  • Marktüberwachung
  • Verwendungsüberwachung (einschließlich Befugniserteilung an Instandsetzer) und
  • Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen.
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