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Taxiunternehmen

Eichung

Die Eichung der Taxameter und Wegstreckenzähler kann über das ganze Jahr verteilt erfolgen. Die Eichung erfolgt in den Eichämtern grundsätzlich (Jahre ohne Tarifumstellung) zu bestimmten Zeiten:

Chemnitz August bis November (Prüfort Jagdschänkenstraße 56)
Dresden Januar bis Dezember
Leipzig 
Zwickau 6 Wochen im Oktober und November (oder auf Nachfrage und Notwendigkeit, Prüfort Neukirchen)
Löbau Januar bis Dezember

Die Eichung erfolgt mittels Terminbuchung beim zuständigen Eichamt. Zur Verlängerung der Eichfrist muss der
Verwender die Eichung mindestens zehn Wochen vor deren Ablauf beantragen. Erfolgt eine Terminbuchung innerhalb der zehn Wochenfrist und liegt der gebuchte Termin im neuen Jahr, wird eine Erlaubnis zur Weiterverwendung des Messgerätes im neuen Jahr erstellt. 

Kosten

  • Eichung Taxameter: 90,10 €
  • Eichung Wegstreckenzähler: 83,30 €
  • Erlaubnis zur Weiterverwendung des Messgerätes: 29,60 €

Eichung Quittungsdrucker seit November 2021 aufgehoben

Eichfrist

  • Taxametern: 1 Jahr,
  • Wegstreckenzählern: 2 Jahre.

Sie endet jeweils am 31. Dezember eines Kalenderjahres, in dem die Eichfrist rechnerisch endet, sofern sie
nicht aus anderen Gründen vorzeitig endet.
Wurde ein Taxi beispielsweise am 1. März 2022 geeicht endet die Eichfrist rechnerisch am 1.März 2023, folglich aber ist der 31. Dezember 2023 der letzte Tag, an dem der Messgeräteverwender das Fahrzeug beim Eichamt erneut vorstellen muss. In diesem Fall endet die Eichfrist 1 Jahr und 10 Monate später. Eine Eichung in den Monaten März bis Oktober wirkt sich nicht nachteilig aus, da die Eichfrist immer am 31. Dezember des Folgejahres endet.

Mein erstes Taxi

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