Eichung und Prüfung von Taxametern und Wegstreckenzählern
Taxameter sind elektronische Geräte zur Fahrpreisermittlung und unterliegen somit der Eichpflicht.
Wissenswertes für Taxiunternehmen und Fahrdienstleister
So beantragen Sie die Eichung Ihres Taxameters bzw. Wegstreckenzählers
Zur Eichung Ihres Taxameters bzw. Wegstreckenzählers bitten wir Sie um Terminbuchung beim zuständigen Eichamt. Termine werden über das ganze Jahr verteilt vergeben. Bitte beachten Sie jedoch, das es in Jahren ohne Tarifumstellung terminliche Einschränkungen in den Eichämtern geben kann (siehe Hinweise unter »Terminvergabe für Taxis und Fahrdienstleister« am Seitenende).
- Information zur Eichpflicht von Wegstreckenzählern (*.pdf, 0,14 MB) Information für die zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder nach BOKraft und Mietwagenunternehmen, Stand 24.05.2017
Eichfrist von Taxametern und Wegstreckenzählern
- Taxameter: 1 Jahr
- Wegstreckenzähler: 2 Jahre
Die Eichfrist endet jeweils am 31. Dezember eines Kalenderjahres, in dem die Eichfrist rechnerisch endet, sofern sie nicht aus anderen Gründen vorzeitig endet (z. B. auf Grund einer Reparatur).
Beispiel: Ein Taxi wurde am 1. März 2023 geeicht, d. h. die einjährige Eichfrist würde rechnerisch am 1. März 2024 enden. Jedoch ist der 31. Dezember 2024 der letzte Tag, an dem der Messgeräteverwender das Fahrzeug beim Eichamt erneut vorstellen muss. In diesem Fall endet die Eichfrist 1 Jahr und 10 Monate später. Eine Eichung in den Monaten März bis Oktober wirkt sich nicht nachteilig aus, da die Eichfrist immer am 31. Dezember des Folgejahres endet.
Zur Verlängerung der Eichfrist muss der Verwender die Eichung mindestens zehn Wochen vor deren Ablauf beantragen. Erfolgt eine Terminbuchung innerhalb der zehn Wochenfrist und liegt der gebuchte Termin im neuen Jahr, wird eine Erlaubnis zur Weiterverwendung des Messgerätes im neuen Jahr erstellt.
Was kostet die Eichung eines Taxameters bzw. Wegstreckenzählers?
- Eichung Taxameter: 90,10 €*
- Eichung Wegstreckenzähler: 83,30 €*
- Erlaubnis zur Weiterverwendung des Messgerätes: 29,60 €*
Die Eichung von Quittungsdruckern wurde im November 2021 aufgehoben.
*Stand: 2024
Neu im Taxigeschäft? So handeln Sie korrekt
Sie haben vor, Ihr erstes Taxi in Betrieb zu nehmen bzw. haben dies bereits getan? Bitte beachten Sie: Taxameter, Fahrpreisanzeiger und Wegstreckenzähler müssen vor dem Inverkehrbringen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen:
- Weitere Informationen zum Thema Konformitätsbewertung
- Information zur Eichpflicht von Wegstreckenzählern (*.pdf, 0,14 MB) Information für die zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder nach BOKraft und Mietwagenunternehmen, Stand 24.05.2017
Antworten auf häufig gestellte Fragen von Messgeräteverwendern
- Antworten auf allgemeine Fragen rund um die Eichung von Messgeräten
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Instandsetzung von Messgeräten
Informationen für Hersteller von Taxametern und Wegstreckenzählern
Auf Grund wesentlicher Änderungen im Eichrecht wurde zum 01.04.2016 in Sachsen das bisherige Verfahren der behördlichen "Ersteichung" von neuen bzw. erneut in Kfz eingebauten Taxametern/Fahrpreisanzeigern und Wegstreckenzählern auf ein privatrechtliches Konformitätsbewertungsverfahren (KBV) umgestellt.
Hinweis zum Konformitätsbewertungsverfahren für eingebaute Taxameter und Wegstreckenzähler
Ansprechpartner für die Konformitätsbewertungsstelle ist ausschließlich der Hersteller des Messgerätes, d. h. nicht das Taxen- bzw. Mietwagenunternehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller des Messgerätes. Dieser koordiniert das Konformitätsbewertungsverfahren.
Terminvergabe für Taxis und Fahrdienstleister
- Online-Terminbuchung Taxieichung Eichamt Chemnitz Termine: August bis November, Prüfort: Taxi-Prüfstelle Jagdschänkenstraße 56, 09117 Chemnitz
- Online-Terminbuchung Taxieichung Eichamt Dresden Termine: Januar bis Dezember, Prüfort: Eichamt Dresden, Hohe Straße 13, 01069 Dresden.
- Online-Terminbuchung Taxieichung Eichstelle Löbau Termine: Januar bis Dezember, Prüfort: Parkplatz am Löbauer Berg
- Online-Terminbuchung Taxieichung Eichamt Leipzig Termine: Januar bis Dezember, Prüfort: Eichamt Leipzig, Talstraße 11, 04103 Leipzig
- Online-Terminbuchung Taxieichung Eichamt Zwickau Oktober bis November (bzw. nach Vereinbarung), Prüfort: Taxi-Prüfstelle Neukirchen/Pleiße, Hauptstraße 117
Hinweise zum Datenschutz
- Datenschutzhinweise Taxikalender eTermin (*.pdf, 0,11 MB) Stand: 01.07.2025
Lageplan und Routenplaner
- Lagebeschreibung Taxi-Prüfstelle Parkplatz am Löbauer Berg - Eichstelle Löbau (Google Maps)
- Lagebeschreibung Eichdirektion (Google Maps)
- Lagebeschreibung Taxi-Prüfstelle Jagdschänkenstraße - Eichamt Chemnitz (Google Maps) Prüfort: Jagdschänkenstraße 56, Einfahrt Beschilderung Polizei, dann erste Einfahrt links /Gelände der Landesjustizkasse
- Lagebeschreibung Eichamt Dresden (Google Maps)
- Lagebeschreibung Eichamt Leipzig (Google Maps)
- Lagebeschreibung Taxi-Prüfstelle Neukirchen/Pleiße - Eichamt Zwickau (Google Maps) Prüfort: Hauptstraße 117, 08459 Neukirchen/Pleiße
Weiterführende Links
Aktueller Hinweis zu Taxieichungen Leipzig
Bitte beachten Sie: Die Messstrecke Leipzig steht 2025 wegen Baustelle am Cottaweg (bis Mitte November) nicht für Taxieichungen zur Verfügung. Termine im Eichamt Leipzig sind ausschließlich online buchbar. Buchbare Zeiten werden fortlaufend ergänzt.