DKD und DAkkS akkreditiertes Kalibrierlaboratorium D-K-15137-01-00
Schließzeit vom 23.12. - 03.01.2024
Bitte beachten Sie, dass die Sekretariate und Messmittelannahmen der sächsischen Eichämter ab Montag, 23.12.2024, bis einschließlich Freitag, 03.01.2025, nicht besetzt sind. Ab Montag, 06.01.2025, stehen wir Ihnen gern wieder wie gewohnt zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das beim Eichamt Leipzig bestehende Kalibrierlaboratorium ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 durch die »Deutsche Akkreditierungsstelle« (DAkkS) für die Kalibrierung von Kraftmessgeräten gemäß DIN EN ISO 376 und Werkstoffprüfmaschinen gemäß DIN 51220 akkreditiert.
Alle messtechnischen Leistungen des Labors dokumentieren die Rückführung der Messgröße auf die jeweiligen nationalen Normale gemäß DIN EN ISO 9001:2015-Forderung. Dabei werden die Maßanschlüsse der eingesetzten Normalgerätschaften vielfach auf direktem Wege (d. h. ohne weitere zwischengeschaltete Fremdanschlüsse) an die nationalen Normale der Bundesrepublik Deutschland bei der PTB realisiert.
Die Kalibrierung beim Eichamt gewährleistet eine unvoreingenommene, neutrale und sowohl vom Hersteller als auch vom Instandsetzer unabhängige Beurteilung Ihrer Messgeräte. Geringfügige Dejustierungen der Messeinrichtungen beseitigen wir sofort, so dass die Klassifizierung bei ansonsten intakten Gerätschaften gewährleistet bleibt. Dadurch können Sie eventuell Wartungsintervalle vergrößern und damit Betriebskosten verringern.
Die von Kalibrierlaboratorium D-K-15137-01-00 ausgestellten Kalibrierscheine werden durch die Einbindung unseres Labors über die DAkkS in die »European co-operation for Accreditation« (EA) europaweit anerkannt und sichern Ihre Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Wirtschaftsraum und auf dem Weltmarkt. Die vom Eichamt ausgestellten Kalibrierscheine besitzen dieses Privileg nicht.
Vereinbarungen über turnusmäßige Wiederholungskalibrierungen mit unserem Laboratorium können Sie direkt als Bestandteil Ihres Audit-Planes in Ihr firmeninternes Qualitätsmanagement-System integrieren. So können Sie gegenüber Ihren Kunden und Zertifizierern mit einem bis ins Detail vorbereiteten Terminplan auftreten. Damit verfügen Sie zu jedem Zeitpunkt über einen lückenlosen Nachweis der Erfüllung der messtechnischen Forderungen gemäß ISO 9001:2015 oder anderer in Ihrem Unternehmen geltender technischer Regeln.
Kraftmessgerätekalibrierung nach DIN EN ISO 376 und DKD-R 3-3
Kalibrierung von Kraftmessgeräten aller Bauarten für Zug und Druck im Bereich 100 N bis 600 kN mit einer Messunsicherheit von 0,05 % und zusätzlich im Bereich von 10 kN bis 150 kN mit einer Messunsicherheit von 0,02 %
Kalibrierungen nach DIN EN ISO 7500-1 und DIN EN ISO 12390-4, DIN EN ISO 9513, DIN EN ISO 6506, 6507 und 6508 sowie nach DIN EN ISO 148 und DIN 51220:
Kalibrierung und Klassifizierung von Zug- und Druckfestigkeitsprüfmaschinen aller Hersteller im Bereich Metall-, Textil-, Papier-, Lebensmittel-, Baustoffindustrie;
Kalibrierung von Längenänderungsmesseinrichtungen an Prüfmaschinen Ansetzdehnungsaufnehmer, Kolben- und Traversenwegmesseinrichtungen;
Kalibrierung von Baustoffprüfmaschinen, Marshall-Testern, Haftzugprüf-, Lastplattendruckgeräten und Spannkraftmesseinrichtungen, Dynamometern;
Kalibrierung von Härtemessgeräten für Vickers, Rockwell und Brinell-Verfahren;
Kalibrierung von Pendelschlagwerken.
DAkkS-konformer Kalibrierservice für unterschiedliche Branchen
Mit Beziehungen zu über 500 Messmittelanwendern führt das Kalibrierlaboratorium in Leipzig Kalibrierungen für Unternehmen folgender Branchen bzw. Einsatzbereiche durch:
Durch die kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Messgenauigkeit tragen kalibrierte Messgeräte maßgeblich zur Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bei. Sie gewährleisten die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Messungen. Oft sind präzise Messungen essenziell, um die Qualität von Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, Kosten durch Fehlinvestitionen zu vermeiden, aber auch um das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu sichern.
Das im Eichamt Leipzig bestehende Kalibrierlaboratorium ist seit 1994 vom »Deutschen Kalibrierdienst« (DKD) und seit Juni 2011 von der »Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH« (DAkkS) akkreditiert. Dieser Status wird durch die Akkreditierungsurkunde nachgewiesen. Für die vom Kalibierlaboratorium durchgeführten Konformitätsbewertungen (Kalibrierungen) wird ein Kalibrierschein ausgestellt, der das DAkkS-Akkreditierungssymbol trägt und damit die hohe Qualität der Bewertungsleistung dokumentiert.
Folgende Fragen sollen Sie sich stellen, bevor Sie sich für einen Kalibrierdienstleister entscheiden:
Ist der Dienstleister (Anbieter) als Kalibrierlaboratorium nach ISO/IEC 17025 akkreditiert?
Für welches Aufgabenspektrum ist er akkreditiert?
Liegt Ihr Bedarf innerhalb dieses Spektrums?
Sind für die verwendeten Normalgerätschaften die Anschlussmessungen zur Rückführung auf das entsprechende nationale bzw. internationale Normal belegbar?
Sind die entsprechenden Bescheinigungen gültig und weisen sie das Verfahren der Anschluss-Messungen aus? Ist die Kompetenz des Ausstellers der Bescheinigungen unbestritten?
Sind die Kalibrierverfahren des Anbieters dokumentiert und ausreichend validiert?
Können die ermittelten Messunsicherheiten durch ein Messunsicherheitsbudget belegt werden?
Ist die mit dem Aufgabengebiet verbundene Angabe der Messunsicherheit realistisch? Oder stellt sie einen Idealfall dar, der für Ihre Anwendungen u. U. nicht reproduziert werden kann?
Ist die Planung der Wiederholungskalibrierungen durch den Anbieter möglich? Kann er, soweit die Frist zur Wiederholung der Kalibrierung bekannt ist, die Terminüberwachung vornehmen?
Enthält das Angebot alle in Ihrer Anwendung zu kalibrierenden Messgrößen gemäß der anzuwendenden Norm?
Ist die Aushändigung des komplett ausgedruckten und signierten Kalibrierscheines unmittelbar nach der Kalibrierung möglich?
Werden die Messdaten automatisch oder von Hand aufgezeichnet?
Soweit Software zum Einsatz kommt, ist diese ausreichend validiert?
Sind die ausführenden Mitarbeiter des Anbieters mit ausreichend ingenieurtechnischem Know-how auf dem Gebiet der Messtechnik ausgestattet?
Über welche Berufserfahrung verfügen diese Mitarbeiter?
Was unternehmen die ausführenden Mitarbeiter des Anbieters, wenn in kritischen Fällen keine ordnungsgemäße Kalibrierung vorgenommen werden kann?
Können die ausführenden Mitarbeiter des Anbieters bei Kalibrierergebnissen, die nicht den Anforderungen entsprechen und lediglich auf einer Dejustage der Messeinrichtungen beruhen, geringfügige Justagearbeiten vornehmen?
Ist der Anbieter ausreichend versichert, um eventuell an Ihren Anlagen verursachte Schäden zu ersetzen?