DKD und DAkkS akkreditiertes Kalibrierlaboratorium D-K-15137-01-00
Kalibrierlaboratorium D-K-15137-01-00
Leiter: Herr Stiebler
Besucheradresse:Talstraße 11
04103 Leipzig
Telefon: +49 341 9942-30
E-Mail: Schreiben Sie eine Nachricht.
Durch die kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Messgenauigkeit tragen kalibrierte Messgeräte maßgeblich zur Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bei. Sie gewährleisten die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Messungen. Oft sind präzise Messungen essenziell, um die Qualität von Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, Kosten durch Fehlinvestitionen zu vermeiden, aber auch um das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu sichern.
Das im Eichamt Leipzig bestehende Kalibrierlaboratorium ist seit 1994 vom »Deutschen Kalibrierdienst« (DKD) und seit Juni 2011 von der »Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH« (DAkkS) gemäß der Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018 flexibel akkreditiert, Kraftmessgeräte gemäß DIN EN ISO 376 und Werkstoffprüfmaschinen gemäß DIN 51220 zu kalibrieren. Dieser Status wird in regelmäßigen Abständen von der DAkkS überprüft und bewertet und durch die Akkreditierungsurkunde nachgewiesen. Für die vom Kalibierlaboratorium durchgeführten Konformitätsbewertungen (Kalibrierungen) wird ein Kalibrierschein ausgestellt.
Leistungsangebot unseres DAkkS akkreditierten Kalibrierlabors
Alle messtechnischen Leistungen des Labors dokumentieren die Rückführung der Messgröße auf die jeweiligen nationalen Normale gemäß DIN EN ISO 9001:2015-Forderung. Dabei werden die Maßanschlüsse der eingesetzten Normalgerätschaften vielfach auf direktem Wege an die nationalen Normale der Bundesrepublik Deutschland bei der PTB realisiert.
Die Kalibrierung beim Eichamt gewährleistet eine unvoreingenommene, neutrale und sowohl vom Hersteller als auch vom Instandsetzer unabhängige Beurteilung Ihrer Messgeräte. Die von Kalibrierlaboratorium D-K-15137-01-00 ausgestellten Kalibrierscheine werden durch die Einbindung unseres Labors über die DAkkS in die »European co-operation for Accreditation« (EA) europaweit anerkannt und sichern Ihre Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Wirtschaftsraum und auf dem Weltmarkt.
Unser vollständiges Leistungsangebot entnehmen Sie bitte der Akkreditierungsurkunde der DAkkS, die Ihnen am Ende dieser Seite unter »Weiterführende Informationen« zum Download bereitgestellt ist.
Kraftmessgerätekalibrierung nach DIN EN ISO 376 und DKD-R 3-3
- Kalibrierung von Kraftmessgeräten aller Bauarten für Zug und Druck im Bereich 100 N bis 600 kN mit einer Messunsicherheit von 0,05 % und zusätzlich im Bereich von 10 kN bis 150 kN mit einer Messunsicherheit von 0,02 %
Kalibrierungen nach DIN EN ISO 7500-1 und DIN EN ISO 12390-4, DIN EN ISO 9513, DIN EN ISO 6506, 6507 und 6508 sowie nach DIN EN ISO 148 und DIN 51220:
- Kalibrierung und Klassifizierung von Zug- und Druckfestigkeitsprüfmaschinen aller Hersteller im Bereich Metall-, Textil-, Papier-, Lebensmittel-, Baustoffindustrie;
- Kalibrierung von Längenänderungsmesseinrichtungen an Prüfmaschinen Ansetzdehnungsaufnehmer, Kolben- und Traversenwegmesseinrichtungen;
- Kalibrierung von Baustoffprüfmaschinen, Marshall-Testern, Haftzugprüf-, Lastplattendruckgeräten und Spannkraftmesseinrichtungen, Dynamometern;
- Kalibrierung von Härtemessgeräten für Vickers, Rockwell und Brinell-Verfahren;
- Kalibrierung von Pendelschlagwerken.
DAkkS-konformer Kalibrierservice für unterschiedliche Branchen
Mit Beziehungen zu über 500 Messmittelanwendern führt das Kalibrierlaboratorium in Leipzig Kalibrierungen für Unternehmen folgender Branchen bzw. Einsatzbereiche durch:
Kalibrierungen an:
- Federn-Wechsellast-Prüfstände
- Kopfstützenprüfstände
- Polsterprüfmaschinen
- Ein- Auspresskraft
- Handkraftmesser
- hydraulische Kraftaufnehmer
- elektronische Kraftmessketten
- Dummy-Ausstattungen
- Schließkraftmessgeräte
- Einklemmkraft-Messgeräte
Kalibrierungen an:
- Gleiswaagen
- Integrierte Bahnwägeanlagen
- Radlastkontrolleinrichtungen
- Radsatzpressen
- Weichenstellkraftmessgeräte
- Kranhakenwaagen
Kalibrierungen an:
- Rumpfschalenprüfeinrichtungen
- Belastungsprüfstände >5MN
- Schließkraftmessgeräte
- mobile Flugzeugwägeeinrichtungen
- Tensometer
- Zugkraft-Dynamometer
- Seilspannungsmesser
Kalibrierungen an:
- Zug- und Druckfestigkeitssprüfmaschinen
- Dehnungsmessgeräte (Extensometer)
- Traversenwegmesseinrichtungen
- Kolbenwegmesseinrichtungen
- Pendelschlagwerke
- Härteprüfmaschinen
- Kraftmessgeräte aller Art
- Messketten
- Dynamometer
- Kraftmessbügel
- Miniatur-Sensoren etc.
Kalibrierungen an:
- Verpackungsautomaten
- Wegmessysteme
Kalibrierungen an:
- Beton- und Baustoffprüfmaschinen
- Splittester
- Schwellenbiegemaschinen
- Haftzugprüfgeräte
- Lastplattendruckgeräte
- Kabelziehwinden
Kalibrierungen an:
- Zug- und Druckfestigkeitssprüfmaschinen
- Dehnungsmessgeräte (Extensometer)
- Traversenwegmesseinrichtungen
- Kolbenwegmesseinrichtungen
- Pendelschlagwerke
- Härteprüfmaschinen
- Kraftmessgeräte aller Art
- Messketten
- Dynamometer
- Kraftmessbügel
- Miniatur-Sensoren etc.
Häufige Fragen (FAQ) zu unserem Kalibrierservice
Folgende Fragen sollen Sie sich stellen, bevor Sie sich für einen Kalibrierdienstleister entscheiden:
- Ist der Dienstleister (Anbieter) als Kalibrierlaboratorium nach ISO/IEC 17025 akkreditiert?
- Für welches Aufgabenspektrum ist er akkreditiert?
- Liegt Ihr Bedarf innerhalb dieses Spektrums?
- Sind die Kalibrierverfahren des Anbieters dokumentiert und ausreichend validiert?
- Ist die mit dem Aufgabengebiet verbundene Angabe der Messunsicherheit realistisch? Oder stellt sie einen Idealfall dar, der für Ihre Anwendungen u. U. nicht reproduziert werden kann?
- Enthält das Angebot alle in Ihrer Anwendung zu kalibrierenden Messgrößen gemäß der anzuwendenden Norm?
- Ist der Anbieter ausreichend versichert, um eventuell an Ihren Anlagen verursachte Schäden zu ersetzen?
Anfrage zur Kalibrierung
- Kalibrieranfrage (*.pdf, 0,74 MB)
- Entgeltregelung (*.pdf, 0,14 MB) Stand: 01.04.2025
Rechtliche Grundlagen Kalibrierung
- Mess- und Eichgesetz (MessEG) Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723)
- Mess- und Eichverordnung (MessEV) Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010, 2011)