Schließtag am 24. November 2025 in der Eichdirektion
Bitte beachten Sie, dass die Eichdirektion auf Grund einer internen Veranstaltung am Montag, dem 24. November 2025, nicht besetzt ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass die Eichdirektion auf Grund einer internen Veranstaltung am Montag, dem 24. November 2025, nicht besetzt ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
In der Europäischen Union müssen Produkte beim Inverkehrbringen und ihrer Bereitstellung auf dem Markt den Anforderungen der europäischen Richtlinien und Verordnungen entsprechen. Die Marktüberwachung gewährleistet die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen zum Schutz des lauteren Wettbewerbes und der Verbraucher. Zur Überwachung von Messgeräten und Messungen, die im MessEG geregelt sind, ist die Marktüberwachung ein wichtiger Baustein der Metrologischen Überwachung.
Im Mess- und Eichrecht sind die Landeseichbehörden für die Marktüberwachung zuständig. Sie prüfen bei Wirtschaftsakteuren, z. B. bei Herstellern oder Importeuren, ob konforme Produkte in den Verkehr gebracht bzw. auf dem Markt bereitgestellt wurden.
Marktüberwachung
Ansprechpartnerin: Frau Junghanns
Besucheradresse:Telefon: +49 351 4780-401
E-Mail: Schreiben Sie eine Nachricht.
Der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen (SME) ist für den Vollzug des Mess- und Eichgesetzes und der auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften im Freistaat Sachsen örtlich und sachlich für die Marktüberwachung von Messgeräten, sonstigen Messgeräten und Fertigpackungen zuständig. Im SME ist die Eichdirektion für die Prozesse und Verfahren der Marktüberwachung verantwortlich.
Die örtliche Zuständigkeit für die Marktüberwachung im Freistaat Sachsen ist nach § 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts geregelt. Die sachliche Zuständigkeit für die Marktüberwachung ergibt sich aus § 48 Absatz 1 Satz 1 Mess- und Eichgesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Eichgesetz und zum Einheiten- und Zeitgesetz.