Neues Prüfverfahren: Messgenauigkeit der zweiten sächsischen Wasserstoffzapfsäule bestätigt

Das Verfahren zur Konformitätsbewertung der zweiten Wasserstoffzapfsäule in Sachsen wurde kürzlich erfolgreich abgeschlossen. Das Messgerät an einer Leipziger Tankstelle erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und darf rechtmäßig in Verkehr gebracht werden. Bereits im Jahr 2023 hatte die sächsische Eichbehörde eine andere Wasserstofftankstelle im Freistaat geprüft und deren Konformität mit den eichrechtlichen Vorgaben bestätigt.
Messmethoden für die Prüfung von Wasserstoffzapfsäulen
Neue Technologien oder Arten von Messgeräten erfordern immer auch die Entwicklung und Erprobung geeigneter Überprüfungsmethoden. Da Wasserstoff unter hohem Druck gespeichert und abgegeben wird und in Verbindung mit Sauerstoff explosiv ist, stellen die eichrechtlichen Prüfverfahren am Messgerät vor Ort eine besondere Herausforderung dar. Die Entwicklung praktikabler und präziser Prüfmethoden für Wasserstoffzapfsäulen ist daher ein fortlaufender Prozess und wird in Deutschland durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) unterstützt. Bewähren sich Prüfmethoden, werden diese zur Umsetzung von Prüf- und Eichtätigkeiten angewendet.
Im aktuellen Prüfverfahren kam eine Methode zum Einsatz, bei der die abgegebene Wasserstoffmenge anhand der Masse (»gravimetrische Messmethode«) bestimmt wird. Die besondere Herausforderung dieser Messmethode liegt in der äußerst geringen Masse des Wasserstoffs, weshalb eine hochsensible Waage zum Einsatz kommen muss. Aus diesem Grund kann die Messung im Außenbereich nur unter bestimmten Wetter- und Betriebsbedingungen mit der erforderlichen Genauigkeit durchgeführt werden.
Bei der Prüfung der Wasserstofftankstelle in Dresden kam eine alternative Messmethode zur Anwendung. Hier wurde ein separates Vergleichsmessgerät zwischen Zapfpunkt und Fahrzeug geschaltet, um die tatsächlichen Abgabemengen mit den Werten der Anzeige an der Zapfsäule vergleichen zu können. Beide Verfahren zeichnen sich durch eine hohe Präzision aus, stoßen jedoch unter bestimmten Bedingungen an ihre Grenzen.
Gesetzliche Anforderungen an Messgeräte
In Deutschland unterliegen die meisten Messgeräte, die für die Verwendung im geschäftlichen Verkehr bestimmt sind, den eichrechtlichen Bestimmungen. Diese schreiben vor dem Inverkehrbringen verpflichtend eine Konformitätsbewertung vor. Das Bewertungsverfahren gewährleistet, dass Messgeräte beim Inverkehrbringen korrekt messen, schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor ungenauen Werten und sorgt für fairen Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern.
- Pressemitteilung zur Überprüfung der ersten Wasserstoff-Tankstelle in Sachsen (Medienservice Sachsen)
- Konformitätsbewertungsstelle 0115 des Staatsbetriebs für Mess- und Eichwesen Sachsen
- Übersicht zum Tankstellennetz für Wasserstoffautos in Deutschland