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    03.11.2021, 12:00 Uhr

    Eichpflicht für Abgasmessgeräte entfällt

    © pixabay

    Abgasmessgeräte dürfen nicht mehr geeicht werden.

    Mit Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung zum 03.11.2021 ist die Verwendung von Messgeräten für die Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen für die amtliche Überwachung des öffentlichen Verkehrs vom Anwendungsbereich des Mess- und Eichgesetzes und der Mess- und Eichverordnung ausgenommen worden.

    Abgasmessgeräte dürfen nicht mehr geeicht werden.

    Damit entfallen auch die gesetzlichen Grundlagen für die Instandsetzung von solchen Messgeräten. Folglich dürfen seit dem 03.11.2021 keine Instandsetzungen an Messgeräten für die Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen für die amtliche Überwachung des öffentlichen Verkehrs mehr durchgeführt werden (ausgenommen Reparaturen).

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