Neue Gesetzgebung Eichwesen
Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Informationen zum MessEG und zur MessEV
Liste der von den deutschen Eichbehörden ab 1. Januar 2015 angebotenen Konformitätsbewertungsverfahren
Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)
In den vergangenen Jahren wurde ein umfangreiches Gesetzgebungsverfahren betrieben, welches das bisher geltende Eichrecht ab 1. Januar 2015 grundlegend reformiert.
Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist dort der Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens.
Das Gesetz trat im vollen Umfang am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig trat das bisherige Eichgesetz außer Kraft.
Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Die neue Mess- und Eichverordnung (MessEV) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie ist dort Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung. Die Verordnung trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig trat die bisherige Eichordnung außer Kraft.
Die Mess- und Eichverordnung wurde seither mehrfach geändert, letztmalig durch Verordnung vom 10. August 2017.
Informationen zum MessEG und zur MessEV
Im Folgenden finden Sie Informationen zu speziellen Themen, die sich aus dem Mess- und Eichgesetz bzw. der Mess- und Eichverordnung ergeben:
Informationen für Verwender von Messgeräten und Messwerten - Neues Eichrecht seit dem 1. Januar 2015
Übersicht über Anwendungsbereich und Ausnahmen von MessEG und MessEV
Eichfristen für Messgeräte nach der Mess- und Eichverordnung
Informationen für Verwender von Messgeräten oder von diesen mit der Erfassung von Messwerten Beauftragte zur Anzeigepflicht nach § 32 MessEG seit dem 19.04.2016
Waagen bei der Herstellung von Beton (Baustoffwaagen)
Kennzeichnung von Messgeräten
Fahrzeugwaagen - Anforderungen an Bedienplätze
Liste der von den deutschen Eichbehörden ab 1. Januar 2015 angebotenen Konformitätsbewertungsverfahren
Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)
Am 27. März 2015 wurde die neue Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 28. März 2015 in Kraft. Die alte Eichkostenverordnung (EKV) trat gleichzeitig außer Kraft.